Abnahme von Fliegenden Bauten (Zelte, Bühnen, Tribünen, Fahrgeschäfte)
Sollten Sie bei Ihrer Veranstaltung größere Aufbauten im Einsatz haben, ist unter Umständen eine Abnahme erforderlich.
Die Abnahme ist notwendig bei:
- Festzelte - ab einer Größe von 75 m²,
- Fahrgeschäfte,
- Bühnen - ab einer Größe von 100 m² und
- Bühnen mit einem über 5 Meter hohen Dach
- Tribünen - ab 100 Personen.
Ohne Abnahme ist eine Benutzung nicht gestattet!
Die Abnahme ist nicht notwendig bei:
- Bühnen mit einer Größe unter 100 m²
- Bühnen mit einem bis zu 5 Meter hohen Dach
Für alle anderen Bühnen wird die Erforderlichkeit einer Abnahme im Einzelfall geprüft.
Besonderheiten / Hinweise
Die Anmeldung der Gebrauchsabnahme sollte frühzeitig, spätestens aber 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn beim Bauordnungsamt (Amt 63-1) eingehen.
Bei der Gebrauchsabnahme hat der Betreiber oder ein verantwortlicher Stellvertreter anwesend zu sein.
Ohne Baubuch ist eine Abnahme nicht möglich und eine Benutzung nicht gestattet. Sollten Fliegende Bauten ohne Gebrauchsabnahme genutzt werden, ist der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit gegeben, der mit einem Bußgeld geahndet wird.
Benötigte Unterlagen
- Baubuch mit gültiger Ausführungsgenehmigung
- Baubuch für Schwerlastboden bei Zeltaufbauten auf nicht ankerbaren Böden (beispielsweise Tiefgaragen)
- Maßstäblicher Lageplan des Veranstaltungsortes (mit Eintragung Grundriss Zelt und Buden bezüglich der Freihaltung der Rettungswege und mit Zufahrtsplan für die Feuerwehr)
- Auflagen und Hinweise im Baubuch für Zelte sind zu beachten (bezüglich der Rettungswege)
- Genehmigter Bestuhlungsplan
Bearbeitungskosten
Die Abnahme kostet zwischen 20 und 150 Euro.
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Anzeige zur Gebrauchtabnahme für fliegende Bauten gemäß § 79 LBauO NRW []
: https://formulare.bonn.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/as sistant/5b98db4cc2dc763e392bc4ce
Abnahme von Fliegenden Bauten (Zelte, Bühnen, Tribünen, Fahrgeschäfte)
URL: http://www.bonn.de/tourismus_kultur_sport_freizeit/veranstal tungskoordination/hinweise_veranstalter/07566/index.html?lan g=de
Ansprechpartner / -innen
Wilfried Kulasik
Sachbearbeiter
Etage 5 A
: 0228 - 77 36 97
: 0228 - 77 35 75
wilfried.kulasik@bonn.de
: mailto:wilfried.kulasik@bonn.de
Gabriele-Anna Bärhausen
Sachbearbeiterin
Etage 5 A
: 0228 - 77 28 78
: 0228 - 77 35 75
gabriele-anna.baerhausen@bonn.de
: mailto:gabriele-anna.baerhausen@bonn.de
Adressen, Öffnungszeiten und Verkehrsmittel
Stadthaus, Berliner Platz 2
53 111 Bonn
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Bürgerinformation Bauen
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Donnerstag 13 bis 18 Uhr
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Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bus
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Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bahn
Linie(n): 61, 62, 66, 67
Zuständige Stelle
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