Grenzbescheinigung
Die Grenzbescheinigung wird in der Regel zur Vorlage bei Banken, Bausparkassen und sonstigen Kreditgebern benötigt.
Es wird bescheinigt, dass ein Gebäude innerhalb der Grenzen des Baugrundstückes errichtet wurde oder dass ein Überbau vorliegt.
Hierfür ist gegebenenfalls eine Ortsbesichtigung oder eine Gebäudeeinmessung erforderlich.
Benötigte Unterlagen
Formloser schriftlicher Antrag mit Grundstücksangaben (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer) bzw. mit Lagebezeichnung (Straße, Hausnummer)
Bearbeitungskosten
Kosten gemäß Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden NRW
Ansprechpartner / -innen
Alexander Staudt
Sachgebietsleiter
Etage 6 C
: 0228 - 77 27 88
Adressen, Öffnungszeiten und Verkehrsmittel
Stadthaus, Berliner Platz 2
53111 Bonn
: http://stadtplan.bonn.de/index.php?request=position& scale=5000&map=Stadtplan& minX=2577285&minY=5622960& objekt=Stadtverwaltung%2C+Liegenschaftskataster&selFields=&
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr
Zusätzliche telefonische Servicezeit
Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bus
Linie(n): 602, 604, 605
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bahn
Linie(n): 61, 62, 66, 67
Zuständige Stelle
URL: http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/stadtverwal tung_im_ueberblick/00695/index.html