KFZ - Umschreibung innerhalb Bonns
Wenn Sie ein in Bonn zugelassenes Kraftfahrzeug kaufen, müssen sie dieses unverzüglich ummelden. Auf Wunsch können Sie das bisherige Kennzeichen behalten. Bei der Umschreibung ist es gesetzlich vorgeschrieben, den Fahrzeugschein in die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie des Fahrzeugbriefes in Zulassungsbescheinigung Teil II umzutauschen.
Besonderheiten / Hinweise
1. Es ist ein Termin erforderlich.
Diesen können Sie über das unten verlinkte Onlineformular reservieren.
2. Ist der nächste angebotene Termin für Sie zu spät?
Wir schalten - je nach tagesaktueller Personalkapazität - werktags ab 8 Uhr und zum Teil nachmittags immer wieder neue Termine frei.
Stornierte Termine werden automatisch wieder zur Verfügung gestellt. Bitte sehen Sie zwischendurch erneut nach, ob ein früherer Termin für Sie verfügbar ist.
3. Telefonisch können keine anderen Termine vergeben werden.
4. Notfälle bzw. besonders dringende Anliegen
Dann können Sie auch persönlich ins Dienstleistungszentrum kommen. Bitte planen Sie dabei aber längere Wartezeiten ein. Unter Umständen kann es passieren, dass Sie - je nach Verfügbarkeit – erst einen Termin für einen Folgetag erhalten können und erneut anreisen müssen.
Benötigte Unterlagen
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung, sofern diese bereits erforderlich war
- Personalausweis oder Pass des neuen Halters, bei Firmen zusätzlich die Gewerbeanmeldung und evtl. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
- altes Kennzeichen, wenn neues erwünscht/erforderlich
Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n sind zusätzlich vorzulegen:
- Vollmacht
- Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Bearbeitungskosten
Mindestkosten 19,30 Euro; je nach Bearbeitungsaufwand kann sich diese Gebühr erhöhen.
Zahlungsart
Eine Bezahlung mit ec-Karte ist möglich.
-
KFZ/Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde []
: https://formulare.bonn.de/metaform/Form-Solutions/sid/assist ant/5a127e5cc2dc08a0f4b5c9c0 -
SEPA-Lastschriftmandat [PDF]
: https://www3.bonn.de/forms/findform?shortname=sepa&formtecid =2&areashortname=Bonn -
Terminreservierung im Dienstleistungszentrum Bonn []
: https://netappoint.de/ot/stadtbonn/?company=stadtbonn -
Verkaufsmitteilung []
: https://formulare.bonn.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/as sistant/5a9fe5dfc2dc7b94642df97a
Ansprechpartner / -innen
Dienstleistungszentrum
: 0228 - 77 66 77
: 0228 - 77 961 98 14
Kfz-zulassung@bonn.de
: mailto:Kfz-zulassung@bonn.de
Adressen, Öffnungszeiten und Verkehrsmittel
Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten
Berliner Platz 2
53 111 Bonn
: http://stadtplan.bonn.de/mapbender/kartenausschnitt.pl?anwen dung=Bonn.de+-+Lageplan&strasse=Berliner+Platz&hausnummer=2& mitteX=&mitteY=& label=Dienstleistungszentrum+f%FCr+B%FCrger-+und+Stra%DFenve rkehrsangelegenheiten&kartentyp=Stadtplan&width=1004& height=748&scale=3000& marker=1&font=Verdana& fontcolor=5D93B2&fontsize=14& pagecolor=DEEBF7&navigation=2&
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr
Zusätzliche telefonische Servicezeit
Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bus
Linie(n): 602, 604, 605
Haltestelle Stadthaus
Verkehrsmittel: Bahn
Linie(n): 61, 62, 66, 67
Zuständige Stelle
URL: http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/stadtverwal tung_im_ueberblick/00856/index.html
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